Händlersuche

Was tun, wenn bestimmte Brennstoffe nicht eingesetzt werden dürfen?

Sollten in Ihrem Wohngebiet bezüglich des Einsatzes von festen Brennstoffen Einschränkungen bestehen oder in Planung sein, so wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
  • Bitten Sie Vertreter des Gemeinde- bzw. Stadtrats um Informationen über diesbezügliche Einschränkungen und lassen Sie sich diese erläutern.
  • Nehmen Sie Kontakt zum Festbrennstoffbeauftragten des gdbm auf, der Ihnen mit Informationen, Rat und Hilfe zur Seite steht:

    Gesamtverband des Deutschen Brennstoff- und Mineralölhandels e. V. (gdbm)
    Georgenstraße 25
    10117 Berlin
    Tel.: 0 30 / 6 85 90 90
    Fax: 0 30 / 68 59 75 35
    e-Mail: gdbm-berlin@t-online.de
    www.gdbm.de
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